Nach dem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027, der vom Berliner Senat verabschiedet worden ist und dem Abgeordnetenhaus vorliegt, wird der Fonds Ausstellungsvergütung für Bildende Künstlerinnen und Künstler – FABiK – gestrichen. FABiK wurde 2016 in Berlin eingeführt. Er regelte die Honorierung bildender Künstler*innen bei Bereitstellung von Kunstwerken für Ausstellungen in kommunalen Galerien. Der Fonds gilt als Modell für die Bunderepublik Deutschland für Ausstellungshonorare. Er war im Haushaltsplan (Teilansatz 8 im Kapitel 0810, Titel 68577) für 2024 mit 650.000,- Euro etatisiert und wurde 2025 in Gänze ausgesetzt. Nun soll er nicht wieder aufgelegt werden.
Stattdessen soll der Fonds für Kommunale Galerien (KOGA-Fonds im Einzelplan 2708) um 300.000,- Euro auf insg. 650.000,- Euro erhöht werden.
Was bedeutet diese Umsetzung der Mittel für die Bildenden Künstler*innen in Berlin und für die 37 kommunalen Galerien?
– Die insgesamt für die Galerien durch den Senat zur Verfügung gestellten Mittel werden mit der Umsetzung de facto um 35% gekürzt. Die Galerien können darauf nur mit einer Reduzierung ihrer Angebote und Programme reagieren: weniger Ausstellungen, weniger ausgestellte Künstler*innen, weniger Veranstaltungen, weniger Vermittlungsangebote. In der Fläche droht also ein Qualitäts- und Quantitätseinbruch.
– Mit dem Wegfall des Fonds für Ausstellungsvergütung (FABiK) gilt die Leitlinie nicht mehr, die die Honorierung für die Bereitstellung von Kunstwerken verbindlich für alle Bezirke geregelt hat. Es bleibt lediglich bei der „Empfehlung für Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare“ des Landes (aktuell in der Version von Dezember 2023) – aber keine Verpflichtung. Da die meisten Etats der kommunalen Galerien keine Spielräume zulassen, wird die Honorierung der Künstler*innen – wie vor 2016 – wieder zur Verhandlungsmasse.
In mindestens 160 Ausstellungen pro Jahr erhielten mit dem Fonds jeweils etwa 1.400 bildende Künstler*innen in den 37 Kommunalen Galerien festgelegte Honorare, die einen wichtigen Bestandteil ihrer künstlerischen Einkünfte darstellen und die so z.B. ihre Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gewährleisten und ein Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung ihrer Arbeit bedeuten.
Die Kommunalen Galerien sind dezentrale und stadtweite Orte der Kunstpräsentation und -vermittlung mit über rund 450.000 Besucher*innen jährlich. Als öffentliche Einrichtungen der Bezirke stellen sie eine einmalige und wichtige kulturelle Infrastruktur dar. Sie schaffen kontinuierliche, kostenfreie, nicht-kommerzielle Angebote, die sich von dem Programm großer Institutionen, privater Galerien oder selbstorganisierter Projekträume unterscheiden: es sind alltagsnahe, dezentrale Orte der Produktion, der Präsentation, der Vermittlung und der Aushandlung von Kunst und Kultur. Sie sind als Orte der Begegnung und des Austauschs essentiell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Darüber hinaus sind sie Orte der Kunst- und Künstler*innen-Förderung, des künstlerischen Experiments und der Entwicklung neuer Präsentations- und Vermittlungsformate.
Der Fonds für Ausstellungsvergütung hat eine Wertschätzung der Arbeit von Hunderten von Bildenden Künstler*innen durch einheitliche Honorarregelungen erhöht und die Aufgaben der kommunalen Galerien gestärkt. Mit dem Wegfall des Fonds für Ausstellungsvergütung wird diese Anerkennung in ihrem Kern gefährdet. Die kulturelle Vielfalt und das Image der Stadt erleiden einen Schaden.